Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen
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Strafmündigkeit Wer 14 Jahre alt ist, kann sich selbst strafbar machen. Wer jünger ist, ist nicht Strafmündig. Er/Sie kann wegen einer Straftat nicht verfolgt werden. Er/Sie muss aber damit rechnen, dass das Jugendamt eingeschaltet wird. Immer werden dann die Eltern informiert.